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Befreiung der Nachkommen von der bernischen Erbschafts- und Schenkungssteuer per
1. Januar 2006
 
Am 1. Januar 2006 ist der geänderte Artikel 9 des Gesetzes vom 23. November 1999 über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) in Kraft getreten, wonach neu unentgeltliche Zuwendungen (Schenkungen, Erbvorbezüge bzw. Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft) an Nachkommen, Stief- oder Pflegekinder sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen durch Nachkommen, Stief- und Pflegekinder im Kanton Bern steuerfrei sind.
 
Für Pflegekinder entfällt die Besteuerung, sofern das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre gedauert hat.
 
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