Der papierlose Schuldbrief rückt näher
Mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefs und der Modernisierung des Grundbuchs will der Bundesrat das Immobiliarsacherecht und das Grundbuchrecht den wirtschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Er hat am 27. Juni 2007 die Botschaft zur Teilrevision der entsprechenden Teile des Zivilgesetzbuchs (ZGB) verabschiedet.
Kernstück der Vorlage ist die Einführung eines papierlosen Schuldbriefs, der für das Kreditgeschäft viele Erleichterungen bringt. Der sogenannte Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Seine Übertragung erfolgt ebenfalls im im Grundbuch. Damit entfallen die Kosten für die Ausfertigung, die sichere Aufbewahrung sowie für die Übermittlung des Wertpapiers zwischen Grundbuchamt, Notariat und Bank. Ausserdem entfallen das Verlustrisiko und das langwierige und teure Kraftloserklärungsverfahren, die der Verlust eines Papier-Schuldbriefs zur Folge hat. Der heutige Schuldbrief in Papierform wird aber beibehalten; die Parteien können jene Form wählen, die ihnen am besten zusagt.
Ein weiteres zentrales Anliegen der Teilrevision besteht darin, das Grundbuch zu einem modernen Bodeninformationssystem auszubauen, welches interessierten Personen zuverlässige und aktuelle Auskünfte über Grundstücke erteilt. Die Grundbuchämter erhalten einerseits ein griffiges Instrumentarium, um bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch zu löschen. Andererseits müssen in Zukunft gewisse Tatbestände wie z.B. öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die ein bestimmtes Grundstück betreffen, neu im Grundbuch angemerkt werden. Mit diesen Massnahmen wird die Publizitätsfunktion des Grundbuchs verbessert.


