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Dienstbarkeiten geben der/dem Begünstigten das Recht, ein (mit der betreffenden Dienstbarkeit belastetes) Grundstück in einem vertraglich vereinbarten Umfang zu gebrauchen und/oder zu nutzen.

Dienstbarkeiten sind beispielsweise Wegrechte, Leitungsrechte, Baubeschränkungen, Wohnrechte und Nutzniessungen.

Die Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen. In der Regel werden sie öffentlich beurkundet.

Für die öffentliche Beurkundung von Dienstbarkeitserrichtungen betreffend im Kanton Bern gelegene Grundstücke ist zwingend die bernische Notarin bzw. der bernische Notar zuständig.

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