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Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuern (MWSt) 
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuern)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung vom 26. April 2006 über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten einer Bargründung einer AG mit einem Aktienkapital von CHF 100'000. Die Berechnung kann im konkreten Einzelfall abweichen und ist deshalb nicht als Offerte zu verstehen.

Berechnungsbeispiel, bei einfachen Verhältnissen:

Beurkundungsgebühr gemäss Art. 21 GebVN (Mitteltarif) CHF 1'300
Beglaubigungen gemäss Art. 27 GebVN  ca. CHF  100
Honorar für Abfassen der Statuten ca. CHF 500
Honorar für Nebenarbeiten sowie Auslagen  ca. CHF 350
Handelsregistergebühren  ca. CHF 1'100
     
Kosten total (exkl. MWSt)

ca. CHF

3'350

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