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Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuern (MWSt) 
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuern)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung vom 26. April 2006 über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Normalerweise betragen die Kosten der Erstellung und des Vollzugs eines Kaufvertrags über ein im Kanton Bern gelegenes Grundstück rund 2,6 % des Kaufpreises. Davon entfallen rund 2/3 (1,8 % des Kaufpreises) auf die kantonale Handänderungssteuer (Art. 4 ff. des Gesetzes vom 18. März 1992 betreffend die Handänderungssteuer [HG]).

Die nachfolgenden Berechnungsbeispiele dienen als Hinweis für die möglichen Kosten eines Liegenschafts-kaufs. Die Berechnungen können im konkreten Einzelfall abweichen und sind deshalb nicht als Offerten zu verstehen.

Berechnungsbeispiele:

1. Kauf einer Liegenschaft für CHF 400’000

Handänderungssteuer (1,8 % des Kaufpreises) CHF 7’200
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 13 GebVN (Mitteltarif) CHF 1’975
Gebühr für Ausfertigungen gemäss Art. 29 GebVN 
 CHF
 90
Honorar für Nebenarbeiten  ca. CHF 400
Grundbuchgebühren
 ca. CHF
300
     
Kosten total (exkl. Auslagen und MWSt) ca. CHF  9’965


2. Kauf einer Liegenschaft für CHF 700’000

Handänderungssteuer (1,8 % des Kaufpreises) CHF 12’600
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 13 GebVN (Mitteltarif) CHF 2’905
Gebühr für Ausfertigungen gemäss Art. 29 GebVN 
 CHF
 90
Honorar für Nebenarbeiten  ca. CHF 400
Grundbuchgebühren  ca. CHF 300
     
Kosten total (exkl. Auslagen und MWSt) ca. CHF  16’295
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