Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
- der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuern (MWSt)
- allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuern)
- allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung vom 26. April 2006 über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.
Die nachfolgenden Beispiele dienen als Hinweis für die möglichen Kosten notarieller Rechtsgeschäfte. Sie können jedoch im konkreten Einzelfall abweichen und sind deshalb nicht als Offerten zu verstehen.
Beispiele von Kostenberechnungen:


