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Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuern (MWSt) 
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuern)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung vom 26. April 2006 über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten einer Schuldbrieferrichtung. Die Berechnung kann im konkreten Einzelfall abweichen und ist deshalb nicht als Offerte zu verstehen.
  

Berechnungsbeispiel:

Errichtung eines Schuldbriefs von CHF 200’000

Beurkundungsgebühr gemäss Art. 18 GebVN (Mitteltarif) CHF     700
Honorar für Nebenarbeiten  ca. CHF 200
Grundbuchgebühren  ca. CHF 250
     
Kosten total (exkl. Auslagen und MWSt) ca. CHF  1’150

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