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Schuldbriefe werden vom Grundbuchamt gestützt auf einen Grundpfandvertrag zwischen der Eigentümerin/dem Eigentümer des Grundstücks und der Gläubigerin/dem Gläubiger des Hypothekardarlehens ausgestellt und können wahlweise als Registerpfandrecht (Register-Schuldbrief) oder als verbrieftes Wertpapier (Papier-Schuldbrief) ausgestellt werden.

Der dem Schuldbrief zugrundeliegende Grundpfandvertrag wird öffentlich beurkundet.

Für die öffentliche Beurkundung von Grundpfandverträgen betreffend im Kanton Bern gelegene Grundstücke ist zwingend die bernische Notarin bzw. der bernische Notar zuständig.

Nach der öffentlichen Beurkundung fertigt die Notarin oder der Notar den Grundpfandvertrag aus und meldet ihn beim zuständigen Grundbuchamt an. Mit der Ausstellung des Papier-Schuldbriefs durch das Grundbuchamt bzw. der Eintragung des Register-Schuldbriefs im Grundbuch wird der Grundpfandvertrag gegenüber jedermann wirksam.

Schliesslich wird der Papier-Schuldbrief der Gläubigerin oder dem Gläubiger des Hypothekardarlehens ausgehändigt bzw. dieser oder diesem die Errichtung des Register-Schuldbriefs bestätigt.

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