Todesfall - mynot.ch

Todesfall

Nach Eintritt eines Todesfalls müssen die Angehörigen einige wichtige Vorkehrungen treffen:

Sofortmassnahmen:

  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • ev. Benachrichtigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Meldung des Todesfalls an das Zivilstandsamt des letzten Aufenthaltsorts der/des Verstorbenen. Dabei sind die Niederlassungsbewilligung der/des Verstorbenen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.
  • Organisation der Beisetzung (Zeit, Ort, Abdankung, Leidmahl)
  • Aufsetzen, Druck und Versand von Todesanzeigen
  • Sofern Testamente und/oder Erbverträge vorgefunden werden, sind diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde einzureichen (Kanton Bern: Einwohnergemeinderat oder spezielle Amtsstelle am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
  • Benachrichtigung von Pensionskassen, Lebensversicherungen usw. der/des Verstorbenen
  • Aufnahme des Siegelungsprotokolls durch die zuständige Behörde (Kanton Bern: Präsident/in oder Mitglied des Gemeinderats oder Siegelungsbeamtin/Siegelungsbeamter am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
  • ev. Kündigung von Verträgen (z.B. des Wohnungsmietvertrags) der/des Verstorbenen

Weitere Massnahmen:

  • Aufnahme eines Inventars durch die zuständige Behörde (Kanton Bern: Notarin oder Notar)
  • Einreichung der Erbschaftssteuer-Anzeige bei der zuständigen Behörde (Kanton Bern: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Erbschafts-, Schenkungs- und Nachsteuern)
  • Einholen von Erbenscheinen bei der zuständigen Behörde (Kanton Bern: Notarin oder Notar)
  • Vorbereitung und Vollzug der Erbteilung